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Einfuhr von Kaffee nach Deutschland
Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist: - 500 g Kaffee oder
- 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Broschüren des Bundesministerium der Finanzen -> Broschüre Artenschutz -> Reisezeit: Ihr Weg durch den Zoll
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