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Einfuhr von anderen Waren nach Deutschland
andere Waren:- bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
- Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Broschüren des Bundesministerium der Finanzen -> Broschüre Artenschutz -> Reisezeit: Ihr Weg durch den Zoll
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